

Anträge können nach wie vor gestellt werden. Diese Anträge erhalten eine Eingangsbestätigung und zu gegebener Zeit eine Nachricht über die Entscheidung des Antrages, sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Jahr 2008 geschaffen sind und damit Haushaltsmittel wieder zur Verfügung stehen. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich dann nach den zum Zeitpunkt der Zusage gültigen Förderrichtlinien.
Nach Nummer 4.1 der Richtlinien ist eine Auftragserteilung nach Eingang des Antrages im BAFA im Hinblick auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn förderunschädlich.
Nach Antragseingang besteht deshalb die Möglichkeit, mit der geplanten Maßnahme - auf eigenes finanzielles Risiko - zu beginnen oder aber erst die Entscheidung über den Antrag abzuwarten.
Unter dem Motto "Klimaschutz zahlt sich aus" hat das Bundesumweltministerium (BMU) am 01.03.2008 in Kooperation mit der Deutschen Energie-Agentur (dena) und den Verbraucherzentralen eine Informationskampagne gestartet, um den Einsatz erneuerbarer Energien für die Wärmegewinnung zu erhöhen und damit den Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids (CO2) zu verringern. Quelle: bafa